Regelung für E-Autos bis 2030 verlängert – Ladestrom vom Arbeitgeber bleibt...
Erlauben Arbeitgeber ihren Beschäftigten das kostenlose Laden von E-Autos oder Hybridautos im Betrieb, fallen auf den Strom bis 2030 keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Auch beim Laden von E-Bikes ist der Fiskus weiter großzügig....
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